1302. (Januar.) Breslau. Heinrich de Wirbno, Domherr, wird zum Bischof von Breslau gewählt. Dass die Angabe des polnischen Chronisten Dlugosz, Chron. ep. Wrat. ed. Lipf p. 21, Heinrich sei am 2. Febr. gewählt worden, unrichtig sei, zeigt die Erwähnung Heinrichs als electus unter dem 24. Jan. (vgl. No. 2693). Auch die Angabe, dass Heinrich bis zu seiner Bischofswahl Dompropst gewesen, ist unzutreffend, da Jacob vor und nach dem Jahre 1302 diese Würde bekleidete, vgl. Härtel in der schles. Zeitschrift XXIV. S. 280, und ebenso falsch ist D's Anführung, Heinrich stamme aus der poln. Familie Dzalyossa, welche ein ganz andres Wappen zeigt als sich auf Bischof Heinrichs Siegel befindet. Dafür, dass dieses doch auf die schles. Familie von Würben hindeute, was Stenzel bestritten hatte (Jahresber. der schles. Gesellsch. 1841 S. 137), ist neuerdings Grotefend eingetreten (schles. Zeitschrift XII, 233), desgl. hat jüngst Wutke (schles. Zeitschr. XXV, 240 ff.) die Zugehörigkeit Bischof Heinrichs zu den Würben urkundlich nachgewiesen. Heinrich fuhrt nach dem Tode Herzog Bolkos in diesem Jahre die Vormundschaft über die minderjährigen Söhne Herzog Heinrichs V., vgl. Wattenbachs Zusammenstellung im Cod. dipl. Siles. V, 182 Anm. 1. Bezüglich seiner Thätigkeit nach dieser Richtung besagen die Breslauer Rechnungsbücher (Cod. dipl. Siles. III, 11), dass er in diesem Jähre von der Stadt Breslau 100 M. empfangen habe, um Burgen (von Aufrührerischen oder Raubrittern) im Lande seiner Mündel zu brechen. Dass er den von Herzog Bolko für seine Mündel zu Liegnitz gesammelten Schatz verschwendet habe und deshalb schnell seiner Regentschaft enthoben worden sei, wie die Chron. princ. Pol. bei Stenzel Ss. rer. Siles. I, 125 behauptet, hat schon Wattenbach (Einleitung zu dem Cod. dipl. Siles. V. S. VI) bezweifelt. Bischof Heinrich vertritt in gewisser Weise das deutsche Interesse und hatte deshalb die Gesinnungen eines Theils seines Clerus, der mehr zu Polen neigte, gegen sich und darunter, natürlich auch den Chronisten, der die schlesischen Fürsten als principes Polonorum zu bezeichnen kein Bedenken trug. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |